Office Installation steckt fest

Einleitung

Mit der Relution Server Version 5.21 besteht die Möglichkeit Microsoft Office mit Hilfe einer Konfigurationsdatei (XML) auf verwalteten windowsgeräte zu installieren. Mit der Version 5.22 ist eine entsprechende Konfiguration und eine Erweiterung der Aktion hinzugekommen.

Diese Installation kann aus vielen verschiedenen Gründen fehlschlagen.

Grundsätzlich sollte von der Aktion “Office installieren” kein Gebrauch gemacht werden, wenn dies bereits in der Richtlinie konfiguriert wurde. Während der Installation sollte ein Neustart vermieden werden.

Problemfälle

  1. Die Aktion steht im Status “Not Now”.
  2. Office installiert sich nicht, obwohl in der Liste der Aktionen möglicherweise keine Fehler sichtbar sind.

in beiden Fällen lohnt es sich immer einen Blick in den Taskmanager des Geräts zu werfen. Häufig laufen Hintergrundaktivitäten, die auf eine laufende Installation hindeuten oder die Netzwerkkarte zeigt Traffic des Downloads an.

Fall 1 - “Not Now”

Die Aktion für die Office Installation verbleibt im Status “Not Now”.

  1. Eine “Geräteinformationen aktualisieren” Aktion an das Gerät senden.
  2. Die Installation beinhaltet unter Umständen große Datenmengen die heruntergeladen und verarbeitet werden müssen. Dies kann je nach Anbindung und verwendeter Hardware sehr lange dauern. Hier sollte mindestens eine Stunde gewartet werden, wenn dieser Status auftritt.
  3. Wenn sich dennoch keine Änderung des Status ergibt, kann die Installation mit der “Office installieren” Aktion zurückgesetzt werden.

Windows Action

  1. Nun sollte mindestens fünf Minuten gewartet werden, bevor die Installation erneut ausgeführt wird.

Fall 2 - Office installiert scheinbar ohne Grund nicht

Dieser Fall kann bei Anwendung der Richtlinienkonfiguration auftreten. Hier sollte zu erst immer ein erneutes Anwenden der Richtlinie durchgeführt und das weitre Verhalten beobachtet werden. Ist auch dadurch kein Erfolg erreicht worden, kann die Office Installation, die möglicherweise fest hängt, durch den Abbruch der im vorherigen Schritt unter 3. erklärt wurde abgebrochen werden. Im Anschluss sollte die Richtlinie nochmals neu angewendet werden.